Der Weg zur Therapie

Sollten sie bei sich, ihrem Kind oder ihrem Angehörigen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckprobleme feststellen (siehe Leistungen) führt ihr erster Weg zum Arzt ihres Vertrauens (in der Regel Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt oder Kieferorthopäde).

Dieser führt die erste Diagnostik im jeweiligen Bereich durch und stellt dann ggf. eine Verordnung für Logopädie (Heilmittelverordnung 14 oder Zahnärztliche Heilmittelverordnung) aus. Falls die Therapie als Hausbesuch verordnet wird, führe ich solche in Grötzingen und Umgebung gerne durch.

Zur Terminvereinbarung melden sie sich nach Erhalt der Verordnung bitte telefonisch in meiner Praxis.

Ich biete die Behandlung aller gesetzlich oder privat krankenversicherten Patienten an. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wird die Therapie vollständig von ihrer Krankenkasse übernommen.

Ab dem 18. Lebensjahr sind gesetzlich Versicherte zuzahlungspflichtig. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung. Ich informiere sie zu Beginn der Therapie gerne über die Höhe der von der Krankenkasse vorgeschriebenen Zuzahlungskosten.